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Für Süddeutschland geeignet, für andere Bundesländer wenig
 Als Referendar steht man vor dem Problem, wie man in die oft ohnehin unbekannte Materie Strafprozess und dann noch in die Besonderheit der Staatsanwaltlichen Bearbeitung einsteigt. Literatur gibt es im Vergleich zum Zivilrecht und Öffentlichem Recht relativ wenig bzw. keine Standardwerke. Das Werk von Brunner führt einen gut lesbar in die Abschlußverfügung der Staatsanwaltschaft ein. Es ist ohne weiteres an einem Nachmittag zu lesen, also als Einführung und weniger für die Klausuren geeignet. Ein Manko ist, dass sich der Aufbau der Beispiele eindeutig an der in Süddeutschland üblichen Aufbauweise von Anklageschrift und Strafbefehlsentwurf orientiert. Zwar wird auch ein (!) anderes Muster dargestellt. Als Anfänger hätte man sich da mehr Hilfe erhofft. Für Süddeutsche Referendare zu empfehlen, die anderen müssen selbst nacharbeiten und ggf. auf die spärliche Konkurrenz zurückgreifen. Anschauliches Büchlein Das Buch gibt einen anschaulichen Überblick über die Abschlussverfügungen, die man in der Strafrechtsstation und im Examen fertigen muss. Schön ist, dass man nicht in Detailfluten ertrinkt. Leider wurde in der aktuellen Auflage (2004) bei den Beweisverwertungsverboten die Rechtsprechung zur Mithörfalle aus dem Jahr 2002 (!) - BVerfG 1 BvR 1611/96 und 1 BvR 805/98 - nicht beachtet, mit der der 1. Senat von der Rechtsprechung des 2. im Zweithörerurteil abweicht.
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